In den USA verklagte das Medienunternehmen GateHouse den Mitkonkurrenten NewYorkTimes, weil dieser auf Artikel von der Webseite des Klägers verlinkte. Das Verlinken von Webseiten ist laut dem Kläger Urheberrechtsverletzung und schädlich für das tägliche Geschäft. In der Schweiz wäre ein solcher Fall kaum denkbar - obwohl das Verlinken unter Blogger häufig der Fall ist - ansonsten gäbe es wohl Verlinkungs-Anwälte. Die Unterschiede zwischen dem amerikanischen und europäischen Rechtssystem werden wieder einmal verdeutlicht.
Der BostonGlobe ist eine Tochterunternehmen der NewYorkTimes und hat im letzten Februar eine sogenannt “hyperlokale” Website für den Bostoner Vorort Newton aufgeschaltet. Eine solche Webseite aggregiert Inhalte von verschiedenen Quellen mit bestimmten Schlagwörtern, das Portal des BostonGlobe sucht nach Meldungen zum Vorort Newton. Unter diesen Quellen befindet sich auch die Lokalzeitung von Newton, welche zusammen mit Dutzenden anderen Zeitungen dem Unternehmen GateHouse Media angehört. Nach dem Launch der Webseite setzte das Medienunternehmen eine Klage gegen die NewYorkTimes ab – wegen Verlinkung auf Urheberrechtlich geschützte Inhalte.
Die Klage wird nicht etwa als völlig haltlos und unbegründet abgewiesen, wie ein solcher Fall in der Schweiz wohl gehandhabt würde, es kommt gar zu einem Gerichtsprozess zwischen den beiden Unternehmen. Das Gericht vergleicht die Daten der beiden Parteien und entscheidet, dass die New York Times nicht mehr auf den Inhalt des Klägers verlinken darf und einen Schadenersatz von 100’000 $ zu begleichen hat. Nun ist die Sache natürlich noch etwas komplizierter, die Webseite des Boston Globe hat nämlich nicht nur verlinkt, sondern auch die Schlagzeilen übernommen. Dies sei ein eindeutiger Verstoss gegen den “Fair Use” – Kodex, meint Michael E. Reed (CEO GateHouse). Das Unternehmen selbst hätte nichts gegen eine blose Verlinkung, das Übernehmen der Schlagzeilen müsse aber beklagt werden.
Wenn ich dies nun richtig verstanden habe, kann ich alle RSS-Verzeichnisse, Ping-Dienste und Blogger-Kollegen verklagen, wenn diese auf meinen Blog verweisen oder sich meinen Schlagzeilen bedienen? Da sieht man wieder einmal wie unverständlich das amerikanische Rechtssystem für Europäer ist, schlussendlich ist jedoch alle eine Frage der Kultur und der Lebensweise. Normalen Menschenverstand scheint es in Amerika nicht zu geben, unverständliche Fälle werden vor Gericht gebracht, während offensichtliche Gerichtsfälle ohne ein Wimpern-Zucken abgeschmettert werden.
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So gebe ich nun ein kommentar mit meinem Blog ab, darf ich dich auch noch verklagen?
Da wäre dann ein Update zum Urteil interessant. Aber kann mir schon gut vorstellen, dass so etwas geht. Und in DE kannst Du doch auch nicht alles kopieren was Dir unter die Nase kommt. Den RSS- und Ping-schleudern hast Du ja bei Anmeldung eine Genehmigung erteilt.